immergrün Erfahrungen
Kunden machten negative Erfahrungen mit immergrün Energie! und Stiftung Warentest stufte immergrün als „nicht empfehlenswert“ ein. Kunden wenden sich an mich, um sich z.B. gegen Nichterfüllungsschäden, fehlender Guthabenauszahlung, zu hohen Abschlägen und Preiserhöhungen >20% zu wehren.
Auf dieser Seite finden Sie
- Bewertungen und Erfahrungsberichte zu immergrün
- praxiserprobte Anleitungen und Musterschreiben zu zahlreichen Problemen. So sparen Sie Zeit und wissen genau, wie Sie vorgehen sollten.
Preiserhöhung | >20%, nicht mitgeteilt |
Abrechnungen | verspätet, fehlerhaft |
Guthaben | nicht ausgezahlt |
Abschlag | zu hoch; werden bei Guthaben nicht reduziert |
Zusatzkosten | Nichterfüllungs-schäden / Grundgebühr nach Umzug |
Aktuell sind Vattenfall, EWE, eprimo und ovag die günstigsten unter meinen empfohlenen Anbietern. Häufig ist einer dieser Anbieter sogar der günstigste Deutschlands.
Welcher dieser Anbieter für Ihre PLZ und Ihren Verbrauch am günstigsten ist, erfahren Sie über den STROM-Vergleich & GAS-Vergleich von Verivox.* Mit deren „nirgendwo günstiger Garantie“ erhalten Sie garantiert die günstigsten Preise.
Autor: Matthias Moeschler; Stand: 17.01.2021
Inhaltsverzeichnis:
I. immergrün Bewertungen
(Verbraucher-Erfahrungen | Warnungen | kundenunfreundliche AGBs)
II. Hilfe für Kunden
III. Meine empfohlenen Strom- und Gasanbieter
IV. Hintergrundinformationen, Tarife etc.
I. immergrün Strom & Gas: Bewertungen
Im Folgenden erfahren Sie, welche Probleme die Kunden von immergrün haben und warum Sie bei der Wahl Ihres Anbieters aufpassen sollten.
a) immergrün Erfahrungen
Verbraucher berichten über negative Erfahrungen mit immergrün. Kritisiert werden u.A. Preiserhöhungen >20%, fehlende Auszahlung des Guthabens und unerwartete Zusatzkosten (z.B. Nichterfüllungsschäden). Auf Trustpilot bewerten Verbraucher immergrün mit ungenügend.
Um Ihnen einen Eindruck zu vermitteln, welche Probleme Verbraucher mit immergrün haben, sollten Sie sich diese Beschwerden auf de.reclabox.com anschauen (abgerufen am 13.05.2021):
Ausgewählte negative Kommentare auf Verivox: Probleme mit Preisen
Zum Stand 4.6.2021 haben sich Verbraucher in letzter Zeit insb. über Preiserhöhungen auf Verivox beschwert:
- „Nach 3 Monaten eine Preiserhöhung von 39,9%. Nie wieder immer grün!!“ (4.6.2021)
- „preis stimmt nicht mit dem vorab angezeigten preis überein“ (2.6.2021)
- „Immergrün lockt mit sehr attraktiven Einstiegspreisen Kunden an und erhöht nach drei Monaten den Preis auf ein Niveau, das deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt.“ (30.5.2021)
- „Bereits nach wenigen Wochen wurde mir via Mail mitgeteilt, dass sich mein kWh Preis um fast 30%, wegen operativer Preisanpassungen, erhöhen müsse.“ (23.5.2021)
Am besten Sie lesen hierzu meinen Erfahrungsbericht. Kurz zusammengefasst: Ich habe mich gegen eine versteckte 50%-Preiserhöhung wehren wollen, woraufhin der Stromanbieter mich verklagt hat! Nur aufgrund meiner Unerfahrenheit habe ich kein Recht bekommen. Dadurch sind bei mir, neben der Preiserhöhung, noch ca. 250€ an Rechtsanwalts- und Gerichtskosten angefallen. Schlimmer als der finanzielle Schaden war jedoch der hohe Arbeitsaufwand und meine schlaflosen Nächte, weil ich die Dreistigkeit des Unternehmens nicht glauben konnte und zum ersten Mal vor Gericht geladen war.
Im Gegensatz dazu erscheinen die Weiterempfehlungsquoten bei Verivox (75% für die Vertriebsmarke immergrün Energie) und auf Check24 (82%; Stand: 11/2020) überraschend gut. Diese Kundenbewertungen sind mit Vorsicht zu genießen. Bei Hotels sind solche Empfehlungsraten leicht überdurchschnittlich. Bei Stromanbietern hingegen nicht.
Ich persönlich lege wenig Wert auf Kundenbewertungen, weil Verbraucher ihre Stromanbieter häufig innerhalb der ersten Wochen nach Vertragsschluss bewerteten. Dadurch spiegeln die Bewertungen meist nur den Wechselprozess wider. Die Probleme, die mit dem Stromanbieter jedoch auftreten können, ereignen sich häufig deutlich später, weil der Wechselprozess standarisiert ist. Die gemessene Zufriedenheit der Verbraucher hängt somit davon ab, wer und wann den Verbraucher nach seiner Zufriedenheit fragt. Dies wird in der folgenden Abbildung deutlich. Die Aussagekraft von Kundenbewertungen ist beschränkt. Die Kundenbewertungen auf Trustpilot zeigen, dass Verbraucher sehr unzufrieden mit immergrün Energie! sind. Dies zeigt sich auch anhand der vielen negativen Kommentare unten auf dieser Seite.
b) Warnungen von Stiftung Warentest & Co.
Die Stiftung Warentest warnt in der Ausgabe test 2/2014 vor drastischen Preiserhöhungen, falschen Abrechnungen, falschen Bonusversprechen und zu hohen Abschlagszahlungen. Insgesamt wird das Unternehmen 365 AG mit der Vertriebsmarken immergrün Energie! GmbH, idealenergie und Meisterstrom als „nicht empfehlenswert“ eingestuft: „Die Marken der 365 AG bieten auf ihren Websites keine fairen Tarife an. Der Bonus ist zum Teil an seltsame Klauseln geknüpft.“
Der Bund der Energieverbraucher verlieh dem Unternehmen im März 2016 die „trübe Funzel“ für besonders verbraucherunfreundliches Verhalten.
Gegen die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (Nachfolgegesellschaft der 365 AG) liefen im Jahre 2013 insgesamt 447 Verfahren der Schlichtungsstelle Energie (9% aller behandelten Fälle). Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass die Bundesnetzagentur aufgrund zahlreicher Beschwerden ein Verfahren gegen das Unternehmen eröffnet hat und dass die Verbraucherzentralen mehrmals gegen 365 AG klagten.
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete im Jahr 2017 immergrün Energie in der Kategorie Service mit 54%. Damit schneidet das Unternehmen hinsichtlich Service-Qualität unterdurchschnittlich schlecht ab.
c) Kundenunfreundliche AGBs
Die AGBs des Unternehmens beinhalten Nachteile für Verbraucher (siehe aktuelle AGB-Studie; da AGBs sich laufend ändern können, können einige AGBs entfallen und neue hinzugekommen sein). Es drohen Bonusverweigerungen und Zusatzkosten (z.B. im Falle eines Umzugs droht eine 60€-Pauschale).
Kunden mit Mehrtarifzählern und Photovoltaikanlagen werden laut Vertrag nicht beliefert. Wenn Verbraucher dennoch über einen Mehrtarifzähler oder einer Photovoltaikanlage verfügt und einen Vertrag abschließt, kann dies zu einer Verweigerung des Neukundenbonus führen. Bei den Energieversorgern immergrün Energie (Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH; ehemals 365 AG) und Fuxx Sparenergie (Grüner Funke) wurden aufgrund dieser Einschränkungen bereits Boni verweigert. Dass diese Einschränkungen als unzulässig anzusehen sind und dass es sich lohnt als Verbraucher zu wehren, belegt dieser Erfahrungsbericht eines Verbrauchers mit dem Anbieter Fuxx Sparenergie. Das Gericht hat dem Verbraucher Recht gegeben.
Überraschend für Verbraucher und damit unzulässig war die Beschränkung des Bonus auf Verbraucher, die ihren Verbrauch ausschließlich privat nutzen. „Ausschließlich privat genutzt wird die Abnahmestelle, wenn sie weder gewerblich, landwirtschaftlich noch freiberuflich genutzt wird. Eine gewerbliche Nutzung der Abnahmestelle liegt dann vor, wenn an dieser eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt oder verwaltet wird.“ (AGB 9.2) Wenn Verbraucher z.B. einen ebay-Handel nebengewerblich führen, dann gewährt das Unternehmen keinen Bonus. Diese Klausel lag in den AGBs (Abruf 28.01.2021) nicht mehr vor. Stattdessen werden Verbraucher i.S.d. § 13 BGB definiert („Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. §13 BGB). Insofern dürfen laut aktuellen AGBs von immergrün Kunden ein Nebengewerbe haben und dennoch den Privatkundentarif wählen – vorausgesetzt, der Energieverbrauch für private Zwecke überwiegt.
Darüber hinaus wird der Bonus ausgeschlossen, wenn Kunden in den letzten 6 Monaten ihren Vertrag mit immergrün Energie einer anderen Vertriebsmarke von der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG) widersprochen haben (AGB 9.1; Abruf 28.01.2021).
Überraschend dürfte ferner sein, dass der prozentuale Bonus auf die Höhe der Verbrauchsprognose bei Vertragsabschluss in den AGBs beschränkt wurde. Wenn Sie also einen höheren Verbrauch realisierten als im Tarifrechner eingegeben, kann Ihr Bonus gekürzt werden. Diese AGB-Einschränkung lag am 28.01.2021 nicht mehr vor.
Überraschungen drohen Kunden von immergrün Energie bzw. anderen Marken der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG) auch dann, wenn sie umziehen. Bei einem Umzug wechselt der Kunde die Abnahmestelle und der Energielieferungsvertrag wird an der neuen Abnahmestelle fortgesetzt. Obwohl der Vertrag fortgesetzt wird, wird der Bonus voraussichtlich verweigert werden, denn die AGBs schreiben vor, dass der Bonus nur dann gewährt wird, wenn „der Kunde an derselben Abnahmestelle zwölf Monate berechtigt und ununterbrochen durch den Energieversorger im selben Tarif mit Energie beliefert worden ist.“ (AGB 9.4; Abruf: 28.01.2021) Der Zusatz „an derselben Abnahmestelle“ ist branchenuntypisch und wird lediglich von der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (Idealenergie), immergrün Energie, Fuxx Sparenergie (Grüner Funke) und Strogon verwendet. Eine weitere Überraschung droht den Kunden von immergrün Energie und der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG), weil im Falle eines Umzugs eine Pauschale i.H.v. 60€ vorgesehen wird. Früher stand dieser Hinweis in der AGB 13.4. In den AGBs vom Stand 28.01.2021 wird lediglich in Ziffer 11.6 auf die Kosten-und Entgeltliste verwiesen. Dort wird „Änderung der Abnahmestelle“ mit 60€ bepreist (Abruf: 28,01.2021). Diese Zusatzkosten dürften unzulässig sein, weil diese für Verbraucher überraschend und deutlich zu hoch bemessen sein dürften.
In früheren AGBs drohten Verbraucher von immergrün Energie im Falle eines Wasserschadens unerwartete Zusatzkosten: „Der Energieversorger ist berechtigt, einen beim Kunden durch einen Wasserschaden oder ein vergleichbares außerplanmäßiges Ereignis entstehenden Verbrauch mit 45 Cent/kWh brutto abzurechnen“ (AGB 7.4) Zusätzlich besteht die Gefahr, dass eine Zwischenabrechnung in Rechnung gestellt wird. Diese Klausel lag zum Abrufzeitpunkt 28.01.2021 nicht mehr vor. Auch diese Zusatzkosten dürften überraschend und unzulässig sein. Eine derartige Klausel ist mir nur noch aus älteren AGB-Versionen von Enstroga bekannt.
Zuletzt sehen die AGBs der immergrün Energie vor, dass unter gewissen Umständen das Unternehmen im Falle eines Pakettarifs das gesamte Paket bei vorzeitiger Kündigung abrechnen darf (7.3; Abruf: 28.01.2021).
Kunden der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG) / immergrün Energie, denen der Bonus verweigert oder Zusatzkosten in Rechnung gestellt wurden, können sich mit Hilfe dieser Internetseite dagegen wehren.
II. Hilfe für Kunden
Mit Hilfe meiner Schritt-für-Schritt-Anleitungen & Musterschreiben lösen Sie Ihr Problem schnell und einfach. Verbraucher beschweren sich gegenüber immergrün u.a. wegen Preiserhöhungen, ignorierten Kündigungen, fehlenden und falschen Gas-/ Stromrechnungen und nicht ausgezahlten Guthaben.
Ich habe diese Erkenntnisse aus Empfehlungen der Verbraucherzentrale, aus Foren, vom Bund der Energieverbraucher und aus persönlichen Erfahrungen von Verbrauchern zusammengetragen. Dass sich wehren lohnt, zeigt auch die Quote der gelösten immergrün-Beschwerden auf de.reclabox.com.
a) immergrün kündigen | 14-tägiges Widerrufsrecht nutzen
b) Probleme mit Kündigung
c) versteckte Preiserhöhungen
d) fehlerhafte Abrechnungen
e) zu hohe Abschlagszahlungen
f) Verzug bei Guthabenauszahlung
g) Vorsicht bei Umzug
h) Bonus verweigert
a) immergrün kündigen | 14-tätiges Widerrufsrecht nutzen
Die meisten Stromverträge werden online geschlossen. In diesem Fall steht den Verbrauchern ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. In diesem Zeitraum können Sie vom Vertrag zurücktreten. Verwenden Sie diese Vorlage für Ihren Widerruf. Da Verbraucher in der Vergangenheit Probleme mit dem Widerruf und der Kündigung des Vertrags hatten, sollten Sie meinen Beitrag lesen, wie Sie immergrün richtig kündigen. In der Vergangenheit haben sich Verbraucher beschwert, dass einige Stromanbieter ihre Kündigungen ignoriert oder schlichtweg behauptet haben, sie hätten die Kündigung nie erhalten. Daher ist es wichtig nachweisen zu können, dass der Stromanbieter die Kündigung tatsächlich erhalten hat.
b) Probleme mit der Kündigung
Kündigung ignoriert / nicht anerkannt
Verbraucher beschweren sich, dass ihre Kündigung nicht anerkannt wurde oder gar ignoriert wurde. Entscheidend für Ihren Erfolg ist, ob die Kündigungsfrist bereits abgelaufen ist und ob Sie die Kündigung nachweisen können.
Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen: Sie haben noch Zeit die Kündigung erneut auszusprechen. Folgen Sie den Hinweisen aus Abschnitt 2b).
Kündigungsfrist ist abgelaufen: Entscheidend ist nun, ob Sie die fristgerechte Kündigung notfalls vor Gericht nachweisen können. Rechtssicher ist letztendlich nur eine postalische Kündigung per Einschreiben. Gerichte haben aber auch schon Kündigungen per E-Mail akzeptiert. In diesen Fällen lohnt es sich, zunächst per E-Mail sein Recht einzufordern. (Wenn Sie die Kündigung nicht per Einschreiben, Fax oder E-Mail versendet haben, könnten Sie eine Online-Beschwerde auf Reclabox in Erwägung ziehen (s.u.).)
Senden Sie die angepasste E-Mail-Vorlage an kontakt@kundenservice-energie.de und setzen Sie eine 7-tägige Frist.
Kündigung nicht bearbeitet – bitte um Kündigungsbestätigung
Kundennummer:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am xx.xx.202x habe
ich fristgerecht per E-Mail / Einschreiben gekündigt. Ich
kann somit meine Kündigung nachweisen. Leider haben Sie meine Kündigung
nicht bestätigt. Ich fordere Sie daher auf, meine Kündigung zu
bearbeiten und mir die Kündigungsbestätigung schnellstmöglich
zuzusenden. Ich setze Ihnen hierfür eine Frist bis zum xx.xx.202x.
Viele Grüße
Vorname Nachname
Erkennt das Unternehmen Ihre Kündigung noch immer nicht an, haben Sie die Möglichkeit, eine Online-Beschwerde auf Reclabox einzustellen. In 99% der Fälle konnten die Beschwerden so gelöst werden (Stand: 11/2020). Tragen Sie u.A. diese Angaben ein:
- Firma: Immergrün Energie (Deutschland)
- Ort: Köln
- Überschrift: Kündigung nicht anerkannt
- Beschwerdetext: s.o.
- Ihre Forderung: Anerkennung meiner Kündigung
Probleme mit Vertragsende:
immergrün
behauptete gegenüber Verbrauchern, dass sie hätten früher kündigen
müssen, weil die 12-monatige Vertragslaufzeit bereits mit
Vertragsabschluss und nicht erst mit Versorgungsbeginn startet. Diesem Problem habe ich eine extra Seite gewidmet. Details,
wie Sie sich wehren können, entnehmen Sie dieser Seite. Ich möchte
Ihnen aber schon an dieser Stelle Mut machen. immergrün gibt nach, wie
diese Reclabox-Beschwerde bestätigt.
Probleme nach der Kündigung
Nach der Kündigung eines laufenden Vertrags können weitere Probleme auf Sie zukommen. Verbraucher berichteten, dass immergrün nach der Kündigung das SEPA-Lastschriftmandat kündigt. Die Verbraucher müssen dann die Abschläge manuell überweisen. Nicht alle Verbraucher bekommen dies mit, wodurch sie in Zahlungsrückstand geraten. Dies hat die immergrün anscheinend zum Anlass genommen, um Boni zu verweigern oder Inkasso-Unternehmen zu beauftragen. Dies ist natürlich nicht zulässig, wie ich in diesem Beitrag begründet habe.
c) versteckte Preiserhöhungen
Als Kunde von immergrün / Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG) empfehle ich Ihnen, alle Dokumente vom Versorger genau zu lesen. Ich habe z.B. eine versteckte Preiserhöhung im Kleingedruckten übersehen. Andere Verbraucher haben Preiserhöhungsschreiben ignoriert, weil die Schreiben als Werbeflyer getarnt waren. Zudem kritisieren Verbraucher, dass die Preiserhöhungen überzogen sind, was ebenfalls nicht zulässig ist. Wenn Ihre Strom- und Gaspreise um mehr als 15% gestiegen sind, dann biete ich Ihnen kostenlose Antwortvorlagen an, mit denen Sie die Preiserhöhung abzuwehren können (folgen Sie bitte diesen Hinweisen). Anbieterübergreifend bestätigen mir Verbraucher, dass sie mit meiner Vorlage ihr Geld zurückholen konnten. Rezensionen auf Google sowie gelöste Beschwerden auf de.reclabox.com (siehe z.B. Quellen 1, 2, 3) bestätigen die Wirksamkeit meiner Vorlagen.
Bei Preiserhöhungen von 15% und mehr verstößt immergrün Energie anscheinend gegen geltendes Recht (BGH (VIII ZR 247/17)) und auch gegen seine eigenen AGBs, weil das Unternehmen sich selbst in seinen AGBs verpflichtet, lediglich Kostensteigerungen weiterzugeben. Es darf nicht nachträglich seinen Gewinn steigern. Da die Beschaffungs- und Betriebskosten des Anbieters nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten ausmachen, müssten die Betriebskosten geradezu explodiert sein, um die die Erhöhung der Strom- und Gaspreise zu rechtfertigen! Daher schlussfolgere ich, dass das Unternehmen gegen Recht und seine eigenen AGBs verstößt.
d) Schlussrechnungen falsch
Prüfen Sie zudem jede einzelne Strom-/Gasrechnungen (auch jene aus den vergangenen drei Jahren) akribisch auf Fehler: Wurden Ihnen Boni verweigert? Stimmen die Verbrauchsangaben und die Preisbestandteile? In meiner Stromrechnung von immergrün / 365 AG habe ich drei Fehler feststellen können. Es lohnt sich somit genau nachzurechnen. Verwenden Sie hierzu dieses Excel-Tool (Download), das ich dafür extra entwickelt habe. Dort stelle ich Ihnen auch Vorlagen bereit, mit denen Sie sich ganz bequem wehren können.
e) zu hohe Abschlagszahlungen
Verbraucher
beschweren sich, weil immergrün zu hohe Abschläge fordert. immergrün
berechnet z.B. die Abschläge, indem es die voraussichtlichen
Jahreskosten durch 11 und nicht durch 12 teilt. Müssen die Kunden jedoch
12 Abschläge zahlen (siehe Beispiel),
dann ist dies meiner Meinung nach nicht zulässig: Verbraucher müssen
nicht in Vorleistung gehen und die Abschläge haben sich lediglich am
Vorjahresverbrauch oder anhand der Prognose zu richten. Aufschläge wie
diese sind nicht im Gesetz vorgesehen (§13 StromGVV; §41 II EnWG).
Wenn
Ihre letzte Abrechnung ein Guthaben ausweist, dann können Sie in vielen
Fällen Ihre Abschlagszahlungen reduzieren. Verwenden Sie hierzu einfach
das zuvor erwähnte Tool. Mit meiner Hilfe berechnen Sie in wenigen
Minuten die zulässige Abschlagshöhe. Wenn Sie Ihre Abschläge reduzieren
wollen, dann folgen Sie diesen praxiserprobten Hinweisen.
f) Verzug bei Guthabenauszahlung / Schlussrechnung
Wenn eine Abrechnung oder die Guthabenauszahlung sich verspäten sollte, empfehle ich Ihnen zügig zu mahnen. Für die Erstellung der Stromrechnung hat immergrün Energie 6 Wochen Zeit. Danach muss der Stromanbieter Ihr Guthaben umgehend rückerstatten – spätestens jedoch mit der nächsten Abschlagszahlung ausgleichen. Folgen Sie diesen Hinweisen. Dort finden Sie auch eine Antwortvorlage, die Sie ganz bequem per E-Mail an kontakt@kundenservice-energie.de versenden können.
Am besten wäre es jedoch, wenn Sie eine verspätete Guthabenauszahlung bereits im Voraus ausschließen, indem Sie per E-Mail bei der Mitteilung des Zählerstandes bereits die Konsequenzen androhen, sofern die Stromrechnung nicht innerhalb von 6 Wochen und die Auszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung erfolgt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
stellen
Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß
§ 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des
Lieferverhältnisses zugeht.
Zudem
erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung
resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb
von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes
Bankkonto überweisen.
Bitte
beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu
erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12.2014, Az: I-20 U
136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen
ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten
Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen
nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon
nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2
BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines
Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der
Verbraucherzentralen informieren.
Viele Grüße
Wenn Sie dies schreiben, müssten Sie aus meiner Sicht die 4-wöchige Frist umgangen haben, die der Stromanbieter hat, um die Kundenbeschwerde zu lösen. Der Vorteil ist somit, dass Sie sofort die Schlichtungsstelle einschalten können. Zudem signalisieren Sie dem Stromanbieter, dass Sie ein aufgeklärter Verbraucher sind und Ihre Rechte kennen. Hoffentlich wird dies dazu beitragen, dass der Stromanbieter bei Ihnen keine Verzögerungen zulässt.
g) Zusatzkosten (z.B. bei Umzug / Nichterfüllungsschaden)
Zukünftig rechne ich mit weiteren Beschwerden, die in Zusammenhang mit einem Umzug stehen. Bereits heute wehren sich Verbraucher erfolgreich gegen unzulässige Nichterfüllungsschäden. Aber auch die Umzugspauschale i.H.v. 60 €, die seit Mitte 2017 in den AGBs aufgenommen wurden, können Gegenstand von zukünftigen Beschwerden sein. Meiner Einschätzung nach ist so eine Pauschale unzulässig.
Folgen Sie den obigen Links und verwenden Sie die dort hinterlegten Textvorlagen. Senden Sie dann Ihre Beschwerde an kontakt@kundenservice-energie.de. Wenn immergrün nicht auf Ihre Beschwerde reagiert, dann sollten Sie im nächsten Schritt eine Online-Beschwerde auf Reclabox einstellen. In den meisten Fällen wird die Beschwerde dann gelöst. Tipps hierzu finden Sie im Abschnitt IIb.
h) Bonus verweigert
Bereits in den AGBs schränkt immergrün die Gewährung des Neukundenbonus ein (siehe Abschnitt Ic). Am häufigsten wird der Neukundenbonus verweigert, wenn der Kunde eine Photovoltaikanlagen / Wäremepumpe unterhält, wenn Strom oder Gas nicht ausschließlich privat genutzt wird, Sie einen Mehrtarifzähler/ Doppelzähler haben oder wenn Sie weniger als 12 Monate mit Energie versorgt wurden. Weiterführende Hinweise und kostenlose Antwortschreiben, mit denen Sie sich schnell und effizient wehren können, finden Sie hier.
III. Meine empfohlenen Strom- und Gasanbieter
Ich selber wechsle jährlich meinen Stromanbieter. Ich wähle nur Unternehmen, die ein geringes Insolvenzrisiko haben (aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur), verbraucherfreundliche AGB-Klauseln haben sowie in Stromanbieter-Tests zu Service-Qualität insgesamt gut abschneiden. Seitdem hatte ich nie wieder ein Problem.
In dieser Liste habe ich Ihnen zusammengestellt, welche Strom- und Gasanbieter ich empfehle.
IV. Hintergrundinformationen zu immergrün-Energie GmbH
Wer steckt hinter immergrün Energie?
Die immergrün-Energie GmbH ist eine Vertriebsmarke der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG). Seit 2011 vertreibt immergrün bundesweit Strom mit den Vertriebsnamen Meisterstrom und IdealEnergie. Es gehört zu den größten Stromdiscountern in Deutschland. Auf Wikipedia wird Kritik an den Geschäftsmodellen von Stromdiscountern geübt.
Die Stiftung Warentest (test 2/2014) stuft das Unternehmen als „nicht empfehlenswert“ ein. Auch der Bund der Energieverbraucher e.V. sieht das Unternehmen kritisch. Der Verein verlieh dem Unternehmen die „Trübe Funzel“ aufgrund verbraucherunfreundlichen Praktiken. Die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH ist nicht mit den vier großen Energieanbietern verflochten und besitzt kein eigenes Strom- oder Gasnetz.
Kontakt zu immergrün
E-Mail: kontakt@kundenservice-energie.de
Tel.: 0221 / 985 99 985*
Kunden-Portal*
Anschrift: c/o immergrün-Energie GmbH – Postfach: 21 07 69 – 50532 Köln
* = Nicht empfehlenswert! – Ich empfehle ggü. immergrün stets schriftlich zu kommunizieren!
immergrün Kündigungsfristen
Der Tarif Spar Klassik Premium 12 sieht eine Kündigungsfrist von 6 Wochen vor. Nach Ablauf der Kündigungsfrist verlängert sich der Vertrag um weitere bei 12 Monate. Beim Tarif Urlaubsenergie (Strom) liegt eine Kündigungsfrist von 12 Wochen vor. Danach verlängert sich der Vertrag um 24 Monate (Stand Februar 2018). Schauen Sie vorsichtshalber in Ihren Vertragsunterlagen nach, wie lang Ihre Kündigungsrist beträgt.
immergrün Mahnungen, Mahnbescheide, EWD-Inkasso und SMB Rechtsanwälte
Die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH setzt ihre Mahnungen mit dem Unternehmen EWD-Inkasso durch. Überprüfen Sie, ob die Mahnbescheide nicht überteuert sind. Diesem Thema habe ich einen separaten Beitrag gewidmet. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten schaltet meines Wissen nach immergrün das Unternehmen SMB Rechtsanwälte ein.
immergrün Zählerstand übermitteln
Immergrün Energie unterhält ein Online-Portal. Leider beschwerten sich Verbraucher gegenüber immergrün wegen falschen Zählerständen in den Abrechnungen. Ich empfehle daher, dass Sie Ihren Zählerstand per E-Mail über kontakt@kundenservice-energie.de übermitteln und zusätzlich Ihrem Stadtwerk. Auf diese Weise können Sie nachweisen, dass Sie den richtigen Zählerstand übermittelt haben.
immergrün Umzug Sonderkündigungsrecht
Laut immergrün AGB (Stand: 18.02.2018) steht dem Kunden kein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug zu. „Bei einem Umzug des Kunden wird der Energielieferungsvertrag an der neuen Abnahmestelle des Kunden fortgesetzt, soweit die Fortsetzung rechtlich und tatsächlich möglich ist. Ein Umzug des Kunden berechtigt diesen nicht zur Kündigung.“
Beim Umzug können für Kunden von immergrün Energie Zusatzkosten anfallen.
- Der Stromanbieter sieht in seinen AGB vor, dass der Kunden dem Unternehmen vier Wochen vor dem Abzugstermin die neue Abnahmestelle sowie das Einzugsdatum und die dazugehörige Zählernummer mitteilt.
- Das Unternehmen sieht in den AGBs ferner eine Umzugspauschale i.H.v. 60€ vor, die unzulässig sein dürften (siehe hier) . In diesem Fall sollten Sie einen Nachweis über die Kosten des Umzugs verlangen. Dies steht dem Verbraucher laut AGB der Immergrün zu.
- Wenn der Vertrag wegen dem Umzug nicht fortgeführt werden kann, steht dem Unternehmen laut AGB ferner zu, einen Nichterfüllungsschaden einzufordern. Auch dieser dürfte in den meisten Fällen nicht zulässig sein.
Quelle: Energieanbieterinformation.de, de.reclabox.com, Unternehmensseite, www.forum.energienetz.de
Schlagwörter: Bewertung immergrün-Energie GmbH; immergrün Gas Erfahrungen; immergrün test; Meisterstrom Erfahrunge; IdealEnergie Erfahrungen; Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH; ehemals 365 AG Erfahrungen
immergrün wirbt auf seiner Seite mit „immergrün und immer fair“ sowie „freundliche Kundenbetreuung“.
Wie sind Ihre Erfahrungen? Können Sie dies bestätigen?
Ich freue mich auf Ihren Kommentar!

Immergrün hat auch bei mir fehlerhafte Rechnungen erstellt. Bei meinen Einzahlungen haben die eine Monatszahlung unterschlagen. Ich habe Immergrün detailliert die Einzahlungen und Forderungen von drei Jahren gegenübergestellt. Trotzdem bestehen die auf die komplette Nachzahlung.
Auch in meinem Fall wurde der Grundpreis um mehr als 50% angehoben und ich hätte angeblich einen schriftlichen Hinweis per Post erhalten. Das ist schlichtweg gelogen. Leider hatte ich durch dieses Manöver die Kündigungsfrist verpasst und konnte erst zum Monat 5/2021 kündigen.
immegrün wirbt mit günstigen Preisen und anschließend wird der Vertrag nicht angenommen und abgewiesen Mit der Begründung tut uns leid!!!!!!!!!!!!!!!!!! Wenn man sich anschließend Telefonisch meldet wird ein anderer Vertrag angeboten mit höheren Preisen. So wird man unglaubwürdig!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
M.f.G. U.B.
Gerne bestätige ich hier die Meinung und Fakten über Immergrün:
absolut nicht zu empfehlen, ein unseriöser Anbieter.
Alles sollte nur schriftlich erfolgen, insbesondere Kündigung mit
Anbieterwechsel.
Ich bin der Meinung, dass hier die Gewerbeaufsicht tätig werden sollte und
Immergrün entsprechend abmahnen sollte.
Frank Laas
Winsen
PS: gerne kann mein Name genannt werden!
Ergänzend zu den bereits abgegebenen Situationsbeschreibungen mit Immergrün/365 AG/ Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH ist noch hinzuzufügen:
Nach monatelangem Schreiben um die Rückerstattungen der Jahresabrechnungen aus 2017, 2018, 2019 und 2020 sind nun 03/2021 die korrigierten Jahresabrechnungen nach eine „internen Revision“,
eigene Aussage der kontakt@kundenservice-energie.de, Postanschrift Immergrün!, Postfach 21 07 69, 50532 Köln, Firmensitz: Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH, Im Mediapark 8 , 50670 Köln, Geschäftsführer : Volker Engel, Ines Hoerner,
sind jetzt zum Ende 03/2021 die korrigierten Jahresabrechnungen der Jahre 2017, 2018, 2019 und 2020 erschienen. Da alle Abrechnungszeiträume Guthaben von insgesamt 7.000 Euro aufweisen, ist der Straftatbestand einer Veruntreuung von Kundengeldern über mehrere Jahre, der nachgewiesenen Falschabrechnungen und der vorsätzlichen Verschleierung von ungerechtfertigten Preiserhöhungen von 35% und 70% bis zu fast 100 % nachgewiesen. Diese Preiserhöhungen hätten gem. § 41 Abs. 3 S.1 EnWG dem Kunden auf transparente und verständliche Weise mitgeteilt werden, um die Ausübung des Sonderkündigungsrechtes zu gewährleisten. Dies ist vorsätzlich nicht geschehen. Das LG Köln hat dies am 26.11.2019 (31 O 329/18) und das OLG Köln am 26.06.2020 ( 6 U 304/19) dem Anbieter 365 AG bereits nachgewiesen und untersagt. Daraufhin wurde die 365 AG Auf der Hauptversammlung der Rheinischen Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH wurde die 365 AG aufgelöst. Es gilt jedoch das Durchgriffsrecht bei Beherrschung der Beteiligungsgesellschaften. Da der Geschäftsführer für alle Gesellschaften derselbe war, gilt auch hier der Straftatbestand der Veruntreuung von Kundengeldern, der vorsätzlichen Verhinderung zeitnaher Jahresabrechnungen sowie des vorsätzlichen Betruges und arglistiger Täuschung zur Erhöhung der Einheitspreise ohne Wissen der Kunden und Verwehrung der Ausübung des Sonderkündigungsrechtes.
Diese strafrechtlich relevanten Vorgänge, nachgewiesen, und in wiederholtem Masse vorsätzlich ausgeführt über Jahre hinweg, ruft nach einem sofortigen Entzug der Gewerbeerlaubnis und der sofortigen Einleitung der Verfolgung der Strafbehörden.
Immergrün müsste eigentlich bezogen auf die Abrechnungen „Immerfalsch“ heißen. Ich habe bisher noch KEINE Abrechnung bekommen die nicht fehlerhaft war. Erstaunlicher Weise – welch Zufall – „verrechnet“ sich diese Betrugsfirma offenbar stets zu ungunsten des Kunden.
Aus meiner Sicht ist diese Firma ein Fall für den Staatsanwalt und nicht für den Kunden und ich verstehe auch überhaupt nicht das so eine Firma noch am Markt tätig sein darf, hier müsste m.E. die Bundesnetzagentur die Lizenz entziehen.
unseriöse Firma
Gutschriften wurden weder ausbezahlt noch verrechnet. In den Jahresrechnungen stand immer, dass das Guthaben überwiesen würde, darauf habe ich mich verlassen. Erst nachdem die Firma anderweitig als unseriös aufgefallen ist, habe ich die Kontoauszüge untersucht und musste dann feststellen, dass das Geld unterschlagen wurde.
Dann wurde Geld eingezogen, wozu ich nicht einmal eine Rechnung bekommen habe. Nachdem ich die Rechnung dazu angefordert und erhalten habe, musste ich feststellen, dass darin eine sehr hohe Preissteigerung enthalten ist. In 2018 waren es 36% auf den Arbeitspreis und in 2019 waren es 70% auf den Arbeitspreis. Dem habe ich dann widersprochen, weil ich auch keine Mitteilung zu der Preiserhöhung bekommen habe. Mein Widerspruch auf die Preiserhöhung wird aber nicht akzeptiert. Den Vertrag habe ich nun gekündigt. Es läuft auf eine juristische Auseinandersetzung zu. Ein merkwürdiger Geschäftsbetrieb.
Hallo.
Auch ich habe wie alle anderen hier sehr schlechte Erfahrungen gemacht.
Ich bin zum Glück nur für 2 Monate beliefert worden weil ich zum Glück direkt gekündigt habe als die Preiserhöhung angekündigt wurde.
Ich habe daraufhin auch keine Abschlagszahlungen mehr geleistet, weil der Abschlag definitiv zu hoch angerechnet wurde und ich nach meiner Berechnung ein Guthaben aufweisen sollte.
Daraufhin hat dieses dreiste Unternehmen die EWD Inkasso eingeschaltet.
Somit soll ich jetzt die Kosten des Inkassounternehmens tragen und den Abschlag nachzahlen.
So ein unseriöses Unternehmen habe ich noch nie erlebt.
Übrigens warte immer noch auf meine Abschlussrechnung und mein zu erstattenden Guthaben.
Also Vorsicht hier, bloß keinen Vertrag abschließen auch wenn es noch so günstig rüber kommt. Die saftigen Nachzahlung werden folgen.
Ich würde auch wenn es irgendwo möglich ist eine negative Bewertung schreiben die für alle eine Warnung sein sollte.
Ich werde auch den Kontakt mit Check 24 aufsuchen und denen das mitteilten.
Ich kann leider keine guten Erfahrungen mit Rheinischer Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft, 365 AG und Immergrün mitteilen. Versteckte Preiserhöhungen wurden nicht mit dem Kunden kommuniziert, respektive angekündigt, Jahresabrechnungen wurden nicht zugesandt mit der Absicht, die versteckten Preiserhöhungen in nicht nachweisbarer Höhe von 30-80% dem Kunden nicht bekannt werden zu lassen, Guthaben wurden auch Monate später nicht an den Kunden ausbezahlt. Das alles alleine sollte bei der Gewerbeaufsicht zum Entzug der Gewerbeerlaubnis führen. Dieses Unternehmen wird mit Vorsatz und betrügerischer Absicht geführt. Strafanzeigen wegen Betruges sind bereits gegen die Geschäftsführer anhängig, Bundesnetzagentur ist über das kriminelle Vorgehen informiert, Verbraucherzentrale hat bereits in mehreren Gerichtsverfahren und Urteilen die betrügerischen verdeckten Preiserhöhungen nachgewiesen; die kriminellen Geschäftspraktiken werden jedoch ungehindert fortgesetzt. Dieses Unternehmen muss nun umgehend geschlossen werden.
Sollte Verivox immer noch Verträge vermitteln, obwohl die Probleme dort seit Jahren bekannt sind, sind sie mitschuldig am Gesamtschaden und zum Schadensersatz verpflichtet, weil ein Vorsatz nachzuweisen ist.
immergrün schreibt keine Rechnungen .Die Abbuchungen habe ich lange nicht kontrolliert.
Viel zu teuer! Gut meine Schuld.Alte lockindaten.sind ungültig. .Ich versuche jetzt mit dem
Kundendienst was sich als schwierig erweist.
Hallo, ich heiße Maria. Habe bei eon meinem Neuanbieter bei immergrün meinen Gasvertrag kündigen lassen .
Am 16.10.20 ist der Auftrag dort angekommen. Ich dachte jetzt geht alles klar. Doch vor einigen Tagen bekomme ich eine Mail von eon, das ich noch 1 jahr bei immergrün bin. Nach zahlreichen Telefonaten bei Beiden Anbieter Kommt es zu keiner Lösung. Eine FRECHHEIT
Was kann ich jetzt tun?
Hallo Maria,
finden Sie bitte heraus, woran es lag. Wahrscheinlich behauptet immergrün, dass Sie die Kündigungsfrist verpasst haben. Da eon für Sie gekündigt hat, könnte es zu einem Zeitverzug gekommen sein, insb. wenn die Kündigungsfrist kurz bevor lag. Kann dies der Grund sein?
(schreiben Sie mich gerne per E-Mail an, dann antworte ich schneller.)
Die Website http://www.immergruen-energie.de ist unerreichbar/ down.
Dies war wohl nur temporär. Jetzt ist sie wieder erreichbar.
Kontakt mit Kundenservice per Mail wird nicht durch eine Eingangsmail bestätigt. Nach 7 Tagen noch keine Rückmeldung, dafür Zahlungserinnerungen.
Unseriöser Anbieter mit dreister Methodik – Finger weg!!!
Ich kann jedem nur abraten mit dieser Firma einen Vertrag abzuschließen. Ich hatte mit denen 2 Monate dauerstress noch vor Lieferbeginn. Ich gehe stark davon aus, das jegliche positiven Bewertungen von vorn bis hinten erstunken und erlogen sind. Immergrün spielt auf Zeit und hofft, dass der Kunde irgendwann einknickt. Die bisher dahinterstehende 365 AG firmierte sich jetzt in die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH um. Lediglich neuer Name aber die gleichen Typen.
Hierbei sei gesagt, dass Verivox mich bei der gesamten Sache im Regen stehen gelassen hat. Von Verivox kam absolut keine Hilfe. Ich bin fest davon überzeugt, dass Verivox sämtliche Probleme mit Immergrün bekannt sind und die Immergrün dennoch auf ihrer Plattform haben, um damit Geld zu verdienen.
Letztendlich hat die Schlichtungstelle Energie e.V. geholfen. Dort habe ich am 09.10.2020 einen Antrag auf Schlichtung gestellt. Vorher passiert bei Immergrün definitiv nichts!
Anbei die chronologische Kommunikation mit Immergrün
– 14.08.2020 Vertragsabschluss bei Verivox mit Immergrün über monatlichen Abschlag i.H.v. 107.75 € pro Monat
– 28.08.2020 Vertragsbestätigung von Fa. immergrün, mit einer Abschlagsforderung von 153 € pro Monat
– 29.08.2020 Bitte um Anpassung des Abschlags auf tatsächlichen Verbrauch (ohne Einbeziehung der Prämien) auf 130 € Monat inkl. Begründung (Auflistung Grund- und Abreitspreis, Verbräuche/Kosten der letzten 4 Jahre etc.)
– 08.09.2020 Begründung von Fa. immergrün, dass der Abschlag anhand von 11 Monaten berechnet wird
– 09.09.2020 Einspruch gegen Abschlagszahlung mit Fristsetzung diesen bis 23.09.2020 auf 130 € pro Monat anzupassen. Verweis darauf, dass sich der Abschlag am tatsächlichen Verbrauch orientieren muss und der Jahresverbrauch durch 12 Monate zu teilen ist
– 16.09.2020 Vorschlag von Fa. Immergrün den Abschlag auf 142 € pro Monat festzulegen
– 17.09.2020 Nochmaliger Einspruch gegen den Abschlag, bitte um entsprechende Festsetzung des Abschlags auf 130 € pro Monat, Erinnerung an Fristsetzung bis 23.09.2020
– 24.09.2020 immergrün hat Abschlag angeblich wunschgemäß auf 145 € pro Monat angepasst, das wurde von mir jedoch zu keinem Zeitpunkt gewünscht!
– 25.09.2020 Telefonische Kontaktaufnahme mit Fa. immergrün. Der Mitarbeiter behauptete ich bräuchte gar nicht kündigen sondern hätte 285 Tage Widerrufsrecht. Ferner setzte er den Abschlag mündlich auf 130?/Monat fest und sicherte mir zu dies am selben Tag gegen 21.30 Uhr schriftlich zu erhalten. Anmerkung: Lt. AGB beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage nach Vertragsbestätigung, damit war das eine Lüge.
– 26.09.2020 Sonderkündigung des Vertrages per E-Mail, da unseriös und der Forderung der Abschlagsanpassung nicht nachgekommen wurde
– 27.09.2020 Sonderkündigung kam als unzustellbar zurück (per E-Mail)
– 28.09.2020 nochmalige Sonderkündigung des Vertrages per E-Mail
– 28.09.2020 Sonderkündigung des Vertrages per Übergabe- (Sendungsnummer RT838332790DE) und Einwurfeinschreiben (RT838332786DE) versandt, Einlieferungsdatum 28.09.2020, das Einwurfeinschreiben ging Immergrün am 29.09.2020 zu, das Übergabeeinschreiben befindet sich noch heute und die nächsten 100 Jahre in Zustellung (Masche von Immergrün, siehe Berichte von anderen Kunden)
– 29.09.2020 Sonderkündigung kam als unzustellbar zurück (per E-Mail)
– 29.09.2020 Sonderkündigung des Vertrages per E-Mail (10x abgeschickt)
– 30.09.2020 Widerruf des Vertrages per E-Mail (10x abgeschickt)
– 30.09.2020 Nochmaliger telefonischer Kontakt mit Hotline, Widerruf des Vertrages per Telefon unter Zeugen, Mitarbeiter sprach Drohungen und Lügen analog zu dem Gespräch vom 25.09.2020 aus und meinte ich käme nie aus dem Vertrag
– 30.09.2020 Ablehnung der Kündigung durch Immergrün
– 08.10.2020 E-Mail von Immergrün mit der Bitte um Rückruf, da Immergrün mein Anliegen wichtig wäre
– 09.10.2020 Antwort an Immergrün das Schlichtungsantrag eingereicht wurde und ich auf dem Vertragswiderruf bzw. der Sonderkündigung aufgrund mehrfachem Vertrauensbruch bestehe
– 09.10.2020 Telefonat mit Immergrün, erster seriösklingender Mitarbeiter, es sei ja alles gar kein Problem und er verstehe gar nicht wieso der Kündigung nicht entsprochen wurde, mündliche Bestätigung einer längeren Widerrufsfrist als 14 Tage aber sowas steht natürlich nicht in den AGB’s, leitet Kündigung nochmals weiter und wenn Antrag bei der Schlichtungsstelle gestellt wurde, dann wird dem ja eh entsprochen
– 14.10.2020 Bestätigung des Widerrufs des Gasauftrags von Fa. Immergrün
Guten Tag Herr Dräger. An welche Postadresse haben sie Ihre Kündigung geschickt; an Im Mediapark, oder deren Postfach? Vielen Dank im Voraus. Milla Franz